Architekten- und Ingenieursrecht

Das Rechtsverhältnis zwischen Planern, Architekten, Ingenieuren sowie Bauherren ist eine oft unterschätzte Materie, deren Bedeutung oft erst im Konfliktfall Beachtung erfährt. Gerade komplexere Bauvorhaben können eine Vielzahl von Fragen für Planer und Bauherren aufwerfen, wenn durch Zeitablauf oder Verzögerung, Sonderwünsche oder Unvorhergesehenes Änderungen im Umfang der Aufgabenstellung oder den Honorargrundlagen streitig werden. Dass zudem die Haftung der planenden Berufe immer öfter Thema wird, ist eine weitere Erkenntnis der modernen Bauentwicklung und der Exposition der daran Beteiligten.

Wir beraten und vertreten Architekten, Ingenieure, sonstige Planer und Bauherren in den Spezialmaterien des sogenannten Architektenrechts:

  • Akquisitions- und Vergabeberatung auch bei öffentlichen Ausschreibungen auf Basis der VGV oder der Unterschwellenverordnung

  • Honorarberatung, Honorarermittlung, Honorarstreitigkeiten

  • Strukturierung der notwendigen und erforderlichen Planerverträge für Bauherren und Investoren

  • Auswahlberatung

  • Beratung von Vertragsentwürfen und Führung von Vertragsverhandlungen im HOAI-Bereich und in Bereichen freier Vereinbarung (z.B. AHO-Leistungsbilder, Projektsteuerung)

  • Architektennachträge bei Änderung der Planung oder des zugrunde gelegten Bauablaufs

  • Nachtrags- und Honorarrechtsstreitigkeiten

  • Haftungsfälle bei Planungs- und Überwachungsfehlern

  • Schadensersatzklagen und Abwehr von Schadensersatzforderungen

  • Prüfung und Beratung zu Vertragsentwürfen und Standardverträgen, insbesondere öffentlicher Auftraggeber

  • Nachtrags- und Honorarfragen und Prozessen

  • Haftungsfälle oder Haftungssituationen